{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2023-04-03", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AH220047_2023-04-03.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AH220047.pdf", "Checksum": "8fb23f748fa0c08b1ca6d44b5ee97241"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AH220047"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 03.04.2023 AH220047"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Arbeitsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung (GlG)"}], "ScrapyJob": "446973/28/2290", "Zeit UTC": "05.07.2025 22:15:37", "Checksum": "be7fe9d64a9a7c8c00c1cd0c0f632fdb", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Weitere Kammern 03.04.2023 AH220047\nRegeste:\nForderung (GlG)\n\n1.1.1 Die Klägerin bringt vor, sie sei nach den ersten Jahren als H._____ per\n1. Januar bzw. Mai 2017 aufgrund ihrer guten Leistungen und ihrer Ausbildung zur\nBetriebswirtschafterin zur stellvertretenden Teamleiterin und Fachspezialistin befördert worden. Sie sei die einzige Frau in dieser Funktionsstufe gewesen. Frauen\nseien mit der Ausnahme von Frau D._____, welche Mitglied der GL und Teamleiterin war, nur auf der Stufe Fachspezialisten, Mandatsbetreuer und Sachbearbeiterinnen angestellt gewesen. Das Team habe zu Beginn aus vier bis sechs Mitarbeitenden bestanden, die Anzahl habe sich schliesslich auf rund 20 Personen erhöht. Neben einem sehr umfangreichen Aufgabengebiet als Mandatsverantwortliche, stellvertretende Teamleiterin und Fachspezialistin seien der Klägerin aufgrund\nihrer sehr guten Fachkenntnisse sowie ihrer in qualitativer und quantitativer Hinsicht hochstehenden Arbeit zusätzliche Tätigkeiten und Projekte übertragen worden. Es habe sich dabei u.a. um die Mitarbeit in Projekten der elektronischen Archivierung, die Einführung von Schnittstellen, die Einführung und Überarbeitung\nvon Vorlagen sowie die Übernahme regelmässiger externer Einsätze bei Kunden\ngehandelt. Zusätzlich sei sie immer wieder beauftragt worden, Mandatsübernahmen und -übergaben aufzusetzen oder die Mitarbeitenden darin zu unterstützen.\nZudem habe die Klägerin auch die Lernenden betreut und als Fachspezialistin alle\nzwei Wochen an zeitintensiven Sitzungen von Fachspezialisten teilgenommen, aus\n- 10 -\n\nwelchen laufend neue Kleinprojekte entstanden seien, die ihr übertragen worden\nseien (act. 1 Rz. 9; act. 20 Rz. 6).\n\n1.1.2 Insgesamt habe die Klägerin ein sehr hohes Arbeitspensum gehabt, wobei sie infolge externer Einsätze bei Kunden nicht mehr Vollzeit vor Ort an ihrem\nArbeitsplatz für das Team und die vielen Aufgaben zur Verfügung gestanden habe.\nSo habe sie interim von Juni bis Dezember 2018 50% bei der Pensionskasse der\nJ._____ [Bank] und zusätzlich von August bis September 2018 halbtageweise bei\nder PK K._____ vor Ort gearbeitet (act. 1 Rz. 10).\n\n1.1.3 Sodann sei mitten in den Jahresabschlüssen im Januar 2019 ihr Arbeitskollege, L._____, infolge Krankheit unerwartet für knapp drei Monate ausgefallen.\nIn der Folge habe die Klägerin die Verteilung der Tagesgeschäfte und Jahresabschlüsse organisiert und kontrolliert und zudem zwei grössere Mandate von\nL._____ selber übernommen (PK M._____ und PK N._____). Neben dem Tagesgeschäft habe die Klägerin für diese Mandate auch den Jahresabschluss und die\nRevision gemacht. Für die übrigen Mandate habe sie die Jahresrechnungen gemacht, für mehrere Jahresrechnungen auch die IKS-Kontrollen und Revisionen.\nSodann habe die Klägerin ihr Team bei den Jahresabschlüssen unterstützt, insbesondere auch O._____ im Mandat PK P._____. Auch die Mitarbeitende Q._____\nhabe sie in zwei Mandaten (PK R._____ sowie PK S._____) mit grossem Zeitaufwand unterstützen müssen. In dieser Zeitspanne habe die Klägerin auch noch das\naufwändige Projekt der … mit den Fachspezialisten geleitet (act. 1 Rz. 11).\n\n1.1.4 Nebst den durch den Ausfall von L._____ der Klägerin übertragenen Zusatzaufgaben, sei sie von März bis Ende Juni 2019 bei Interim T._____ in U._____\nfür die Buchhaltung eingesetzt worden, wofür sie mehrmals pro Woche nach\nU._____ habe fahren müssen. Ungefähr Ende Juni 2019 seien die Arbeiten nach\nZürich verlagert worden, in welchem Zusammenhang die Klägerin drei Fachspezialisten bis Ende Juli 2019 geschult habe. Im Zeitraum von Mai bis Ende Juni 2019\nsei sie zudem ein weiteres Mal jeweils halbtageweise bei der PK K._____ im Einsatz gewesen. Im Oktober 2019 habe die Klägerin sodann für den Neukunden\nV._____ und im November für den Neukunden W._____ die Übernahme aufsetzen\nmüssen (act. 1 Rz. 12 f.).\n- 11 -\n\n1.1.5 Aufgrund der hohen Arbeitslast sei es beim Projekt Überarbeitung der\n… zu Verzögerungen gekommen, worüber die Klägerin während Führungssitzungen laufend berichtet habe (act. 1 Rz. 14).\n\n1.1.6 In den vergangen Jahren seien der Klägerin regelmässig Lohnerhöhungen und Gratifikationen bzw. Boni gewährt worden. So seien der Klägerin im Jahr\n2017 Fr. 7'000.– sowie im Jahr 2018 Fr. 5'000.– ausbezahlt worden. Für das Jahr\n2019 habe aufgrund des Verlustes der Beklagten niemand einen Bonus erhalten.\nIm Jahr 2020 (Geburt des Sohnes) habe die Klägerin noch Fr. 500.– erhalten, obwohl kein Anspruch bestanden habe (act. 1 Rz. 15; act. 20 Rz. 21; Prot. S. 19).\n\n"}