3.3. Soweit sich die Beklagte darauf berufen will, dass der Kläger damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt habe, legt sie nicht dar, inwiefern es die vertragliche Pflicht des Klägers gewesen wäre, in den Morgenstunden nur eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern einzusetzen. Dass dem Kläger ein Lohnbudget - 46 -