5. Der Anspruch des Klägers belauft sich damit auf Fr. 13'903.95 brutto für das Jahr 2015 und Fr. 6'334.60 brutto für das Jahr 2016, total also Fr. 20'238.55 brutto. Der Kläger verlangt hierauf Verzugszins zu 5 % seit 1. September 2016, welcher ihm antragsgemäss zuzusprechen ist, zumal er die Beklagte mit Schreiben vom 30. August 2016 gemahnt hat (act. 12/6) VII. Genugtuungs- und Schadenersatzansprüche des Klägers 1. Der Kläger verlangt für den Fall, dass sein Hauptstandpunkt nicht vollumfänglich geschützt werde, Genugtuung sowie Schadenersatz infolge Stresshaftung (act. 2 S. 7 ff.).