sen Anstellung bei der Beklagten von Februar 2015 bis August 2016 unregelmässig bei ihm in Q._____ Tennis gespielt habe. Es seien geschätzte sechs bis zehn Mal während der gesamten Dauer gewesen. Er wisse nicht, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten der Kläger gespielt habe, das sei unterschiedlich gewesen. Vor Ort sei der Kläger jeweils ca. eine Stunde gewesen. Er sei immer knapp gekommen und nach dem Duschen gleich wieder gegangen. Wenn Herr O._____ spielen gekommen sei, habe dieser immer selbst telefonisch, jeweils für eine Stunde, reserviert (act. 57).