Er sei dann etwa eine bis zwei Stunden weg gewesen. Sie sei nach dem Austritt des Klägers gefragt worden, ihre Erfahrungen über ihn aufzuschreiben. Sie habe die Notiz danach nicht mehr gelesen (act. 56). 3.2.11. W._____, ehemaliger Betreiber der Tennishalle Q._____, reichte anlässlich seiner Einvernahme ein Schreiben von L._____, in welcher sie ihn um die Mietzeiten von Herrn O._____ und des Klägers, sowie seine Antwort hierauf zu den Akten (act. 58 und 59). Sodann führte er aus, dass der Kläger während des- - 22 -