3.2.6. Die Zeugin P._____, Servicefachangestellte in der Filiale D._____, gab an, dass ihr bekannt sei, dass der Kläger im vorliegenden Prozess Überstunden ausbezahlt haben wolle. Sie habe im April 2015 dort angefangen und der Kläger habe damals bereits geraucht. Er habe während der Arbeitszeit Rauchpausen eingelegt, allerdings wisse sie nicht mehr wie oft. Eine Rauchpause habe sieben bis acht Minuten gedauert. Sie wisse das, weil diese meist vor einer Pausenablösung durch den Kläger gewesen sei oder weil man für die Station des Klägers kurz habe schauen müssen. Sodann habe der Kläger fast jede Woche einmal am Vormittag Tennis gespielt.