gen. Dies habe jeweils sicher eine Stunde gedauert, manchmal auch länger. Der Kläger habe dafür manchmal ausgestempelt und manchmal nicht. Da sie oft in der Nähe der Kasse gewesen sei, hätte sie schon gemerkt, wenn der Kläger ausgestempelt hätte. Sie habe die Kasse, je nach dem wo sie gestanden habe, gesehen. Sie habe einmal ein Schreiben über das Verhalten und die Stunden des Klägers, namentlich die Rauchpausen und das Tennisspielen verfasst, weil sie es nicht fair finde, wenn sich der Vorgesetzte nicht an die Regeln halte. Sie habe sich das Schreiben am Vortag ihrer Einvernahme nochmal durchgelesen und es habe ihre Erinnerung geweckt (act. 38).