3.2.3. Die Zeugin I._____ erklärte, der Kläger habe viele Überstunden oder Überzeit geleistet. Sie habe einmal – für den Anwalt der Beklagten – eine Aufstellung aus dem Zeiterfassungssystem gemacht, die aufgezeigt habe, wie viele Stunden es gewesen seien. Der Kläger sei an den Jahresendgesprächen, an welchen sie selbst nicht dabei gewesen sei, darauf aufmerksam gemacht worden, dass er die Überstunden abbauen müsse.