diesem Ausmass. Es sei der Sinn gewesen, diese später wieder zu kompensieren. Der Kläger habe im Büro unnötigerweise Statistiken geführt, über welche bereits die Zentrale verfügt habe und die er einfach hätte bestellen können. Zudem habe er die Arbeitseinsätze der Teammitglieder sehr sorgfältig notiert, was nicht nötig gewesen wäre. Sie glaube, dass der Kläger etwa eine Viertelstunde oder 20 Minuten vor Ladenöffnung mit der Arbeit begonnen habe (act. 32).