3.1.2. Die Beklagte reicht diverse Urkunden ins Recht. Sie will mit dem eingereichten Grundriss der Filiale D._____ (act. 12/9) belegen, dass der Kläger sich in seinen Rauchpausen nicht in Seh- oder Hördistanz zum Verkaufs- bzw. Restaurant befand. Ferner reicht sie einen Arbeitsplan für die Kalenderwoche 28/2016 ein, aus dem ersichtlich sein soll, dass der Kläger bei der Personaleinteilung darauf hingewiesen wurde, dass er im Begriffe war, sich Arbeitsstunden im Über- - 17 -