3.3. Die Arbeitszeugnisse des Klägers führen als Tätigkeit die folgenden Aufgaben auf (act. 3/9 bzw. 12/8): Gewährleistung eines reibungslosen Geschäftsablaufs, Organisation und Einteilung der Personalplanung, Führen eines Teams von 12 bzw. 25 Mitarbeitenden, Abnahme und Kontrolle der Kassen, Kundenorientierte Präsentation der Waren, Beraten und Bedienen der Kunden und Gäste, Bestellungen und Kundenbestellungen abwickeln sowie Einkaufen der Ware, Einarbeitung und Ausbildung von neuen Mitarbeitern, Einhaltung und Umsetzung der Hygienevorschriften und Sauberkeit. - 12 - 4. Würdigung