3.2.9. L._____, bei der Beklagten zuständig für Finanzen und Liegenschaften, erklärt in ihrer Parteibefragung, dass der Kläger selbst Bestellungen bei Lieferanten oder der Beklagten habe machen können. Die Menüplanung habe er mit dem Küchenchef besprochen. Betreffend das Personalwesen habe man im Personalbüro jeweils eine Vorselektion der Kandidaten gemacht und die besten zwei oder drei in die Filiale gesandt, wo der Kläger entschieden habe, wer am besten ins Team passe. Wenn der Kläger der Auffassung gewesen sei, dass jemand nicht mehr tragbar sei, habe er dies mitgeteilt und dann sei gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden worden. Ob der Kläger bauliche Massnahmen habe vor-