3.2.7. Der Kläger erklärte anlässlich seiner Parteibefragung, dass er selbst habe entscheiden können, was eingekauft werde, zum Beispiel betreffend Getränke. Er habe die Getränke sowie den Lieferanten aussuchen können. Sodann habe er Dienstpläne erstellt. Alles andere sei nach Rücksprache entschieden worden. Das HR habe jeweils Kandidaten zum Probearbeiten geschickt und er habe sagen können, ob diese Person ins Team passe oder nicht. Wenn ihm jemand nicht gepasst habe, sei dieser nicht eingestellt worden. Er selbst habe niemanden eingestellt, habe aber Aufstockung der Stellenprozente beantragen können. Entlassungen habe er nicht selbst vorgenommen, sondern er habe dem HR gemeldet,