3.2.3. H._____, ehemalige Personalfachfrau bei der Beklagten, gab an, dass der Kläger Bewerbungsgespräche selber geführt und auch den Einstellungsentscheid -9- getroffen habe. Der Vertragsschluss sei via Personalbüro gelaufen und von der Geschäftsleitung unterzeichnet worden. Kündigungen durch den Kläger seien in Absprache mit der Geschäftsleitung erfolgt. Betreffend Einkauf und bauliche Massnahmen konnte die Zeugin H._____ keine Ausführungen machen (act. 33).