Die dem Arbeitnehmer zustehenden Entscheidbefugnisse müssen sich sodann auf wesentliche Angelegenheiten des Unternehmens beziehen, mithin geeignet sein, den Gang oder die Struktur des Unternehmens mindestens zu einem hauptsächlichen Teil nachhaltig zu bestimmen. Dazu zählen: Einstellung und Einsatz des Personals, Einteilung der Arbeitszeiten im Unternehmen oder im Verantwortungsbereich, die Lohnpolitik sowie Grundsatzfragen der Geschäftspolitik.