, Zürich 2016, Art. 247 N 10 ff.). Neue Tatsachen und Beweismittel hat das Gericht bis zur Urteilsberatung zu berücksichtigen (Art. 229 Abs. 3 ZPO). III. Zusammenfassung des Streitgegenstandes Zweck der Beklagten gemäss Handelsregister ist die Herstellung, den Handel und den Vertrieb von Backwaren, Konditorei- und Confiserieartikeln sowie verwandter Produkte und das Führen von Verpflegungs- und Beherberungsbetrieben inklusive Catering.