Am 25. März 2019 fand die zweite Beweisverhandlung statt. Gleichentags hielten die Parteien ihre Schlussvorträge (Prot. S. 56 ff.). Das Verfahren ist spruchreif. II. Prozessuales 1. Der Kläger macht eine Forderung aus Arbeitsvertrag geltend, der Streitwert beträgt Fr. 22'340.04 und die Beklagte hat ihren Sitz in C._____ ZH. Das vom Kläger angerufene Arbeitsgericht als Einzelgericht (im vereinfachten Verfahren) ist -3-