Der Kläger machte mit Eingabe vom 28. April 2017 unter Einreichung der Klagebewilligung vom 8. März 2017 und einer Klageschrift in begründeter Form das vorliegende Verfahren am hiesigen Gericht anhängig (act. 1, 2, 3/1-10, 4). Die Beklagte reichte ihre schriftlichen Klageantwort hierzu samt Beilagen am 11. Juli 2017 ein (act. 10, 11 und 12). In der Folge fand am 27. November 2017 die Hauptverhandlung mit mündlicher Replik und Duplik statt (Prot. S. 8 ff.) und am 27. März 2018 erging die Beweisverfügung (act. 18). Die erste Beweisverhandlung wurde am 17. Oktober 2018 abgehalten (Prot. S. 30 ff.). Am 25. März 2019 fand die zweite Beweisverhandlung statt.