1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger CHF 22'340.04 brutto zuzüglich Zins zu 5 % seit 01.09.2016 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST) zulasten der Beklagten. B. der Beklagten (act. 10 S. 1): 1. Die Klage sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Klägers. Erwägungen: I. Prozessgeschichte