{"Signatur": "ZH_OG_999", "Spider": "ZH_Obergericht", "Datum": "2019-05-06", "PDF": {"Datei": "ZH_Obergericht/ZH_OG_999_AH170024_2019-05-06.pdf", "URL": "https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/AH170024.pdf", "Checksum": "e890db0b17e2a18615fe0dd443bf038a"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["AH170024"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern 06.05.2019 AH170024"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zürich Obergericht Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo  Weitere Kammern"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Arbeitsgericht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Forderung"}], "ScrapyJob": "446973/28/2290", "Zeit UTC": "05.07.2025 22:12:59", "Checksum": "93c797753abf537857fe458cef0e5e6e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zürich Obergericht Weitere Kammern 06.05.2019 AH170024\nRegeste:\nForderung\n\n In dieser Konstellation steht der Beklagten der Gegenbeweis offen, sodass\nsie die aufgrund der Hauptbeweislast vom Kläger vorgelegten Beweise in Bezug\nauf dessen Überzeit erschüttern kann. Soweit es der Beklagten unzumutbar ist,\nden Gegenbeweis im Einzelnen zu erbringen, kann auch sie sich auf die analoge\nAnwendung von Art. 42 Abs. 2 OR berufen (vgl. Brehm, in: BK-OR, 4. Aufl., Bern\n2013, Art. 42 N 50b).\n\n4.3.2. Schätzungsgrundlage\n\nGestützt auf das Vorgenannte ist als Schätzungsgrundlage somit die Arbeitszeiterfassung des Klägers gemäss act. 3/6 heranzuziehen. Die Parteien reichen diesbezüglich je ihre auf die eigene Rechtsauffassung gestützte tabellarische Aufstellung ins Recht (act. 3/5 und 12/17).\n\nZu dieser Arbeitszeiterfassung ist zu bemerken, dass darauf der Wochensaldo der Ist-Zeit sowie die wöchentliche Sollzeit falsch wiedergegeben werden,\nsofern während der jeweiligen Woche ein Monatswechsel erfolgt. Dies lässt selbst\nder Kläger ausser Acht, was ihm allerdings vorderhand nicht schadet, weil vorliegend die Untersuchungsmaxime gilt und sich die von ihm gemeinten Zahlen aus\nden Beilagen ergeben. Gleiches gilt für den Umstand, dass er in seiner Klage die\njährliche Überzeit aufführt, obwohl die Überzeit grundsätzlich auf Wochenbasis zu\nbehaupten wäre, ansonsten – im Rahmen der Verhandlungsmaxime – angenommen würde, dass in Wochen mit Unterschreitung der Höchstarbeitszeit zuvor aufgelaufene Überzeit kompensiert wurde (BGer 4A_207/2017 vom 7. Dezember\n2017 E. 2.2.2.2).\n\nHingegen ist die Auflistung der Beklagten (act. 12/17) kaum nachvollziehbar.\nSo gibt sie beispielsweise für die Wochen 18/2015 und 31/2015 an, dass der Kläger 21.85 bzw. 5.53 Überzeitstunden behauptet habe, obwohl der Kläger in jenen\nWochen gar keine Überzeit geltend macht. Die Beklagte legt nicht dar und es ist\nauch nicht ersichtlich, wie sie ihre Zahlen ermittelt hat. Soweit sie darauf Minusstunden abzieht und so geltend machen will, der Kläger habe jeweils seine Überzeit kompensiert, ist ihr zu entgegnen, dass eine Kompensation von Überzeit nur\nunter den Voraussetzungen von Art. 13 ArG möglich ist. Das selbige erfüllt wären,\n- 29 -\n\nbehauptet die Beklagte aber nicht. Im Gegenteil: Sie gibt an, dass die Parteien eine Überzeitkompensation generell ausgeschlossen hätten (act. 10 Rz. 44). Die\nvon der Beklagten in ihrer Auflistung aufgeführten Überzeitstunden, auf die sie\nsich in ihrer Klageantwort (act. 10 Rz. 43) stützen will, bleiben damit unsubstantiiert, sodass darauf insgesamt nicht abgestellt werden kann.\n\nIm Ergebnis ist gestützt auf act. 3/6 somit von folgender Schätzungsgrundlage auszugehen:\nÜberzeit-\n2015 Ist-Zeit Höchstarbeitszeit stunden Bemerkungen\nKW 10 51:57 50 1:57\nKW 11 51:17 50 1:17\nKW 12 25:21 50 0:00\nKW 13 79:28 50 29:28\nKW 14 69:23 40 (Karfreitag) 29:23 Monatswechsel\nKW 15 80:45 40 (Ostermontag) 40:45\nKW 16 61:01 50 11:01\nKW 17 58:08 50 8:08\nKW 18 63:03 50 (SG: kein Tag der Arbeit) 13:03 Monatswechsel\nKW 19 61:52 50 11:52\nKW 20 68:52 40 (Auffahrt) 28:52\nKW 21 55:30 50 5:30\nKW 22 62:55 40 (Pfingstmontag) 22:55\nKW 23 62:39 50 12:39\nKW 24 20:23 50 0:00\nKW 25 26:42 50 0:00\nKW 26 54:23 50 4:23\nKW 27 56:59 50 6:59 Monatswechsel\nKW 28 57:38 50 7:38\nKW 29 64:17 50 14:17\nKW 30 36:58 50 0:00\nKW 31 55:29 50 (1. Aug. Samstag) 5:29 Monatswechsel\nKW 32 46:49 50 0:00\nKW 33 53:53 50 3:53\nKW 34 64:12 50 14:12\nKW 35 39:50 50 0:00\nKW 36 45:08 50 0:00 Monatswechsel\nKW 37 64:31 50 14:31\nKW 38 61:58 50 11:58\nKW 39 63:22 50 13:22\nKW 40 28:08 50 0:00 Monatswechsel\nKW 41 0:00 50 0:00\n- 30 -\n\n"}