330a N 3h). Auch diese beiden Formulierungsanträge sind abzuweisen. 3. Fazit Sämtliche der vom Kläger beantragten Zeugnisänderungen sind abzuweisen. - 26 - V. Kosten- und Entschädigungsfolgen 1. Der Streitwert des vorliegenden Verfahrens beträgt Fr. 26'250.-- (inklusive Streitwert der Abänderung des Arbeitszeugnisses in der Höhe eines halben Bruttomonatslohnes). Das Verfahren ist demnach kostenlos (Art. 114 ZPO).