6.2.2. Gemäss § 1 des Gesetzes über die B._____ (nachfolgend: [KB-G]) ist die Beklagte eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Sie erfüllt Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen (§ 2 KB-G). Sie untersteht der Obersicht des Kantonsrates (§ 11 KB-G) und geniesst Staatsgarantie (§ 6 KB-G). Die Beklagte ist mithin eine Arbeitgeberin des kantonalen öffentlichen Rechts, was sich allerdings bereits aus ihrer Rechtsform ergibt und womit nicht viel gewonnen ist.