"Die Einhaltung dieser Weisung kann mit technischen und organisatorischen Massnahmen überprüft werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen können Benutzeraktivitäten und -informationen aufgezeichnet und bei Bedarf ausgewertet werden. Gezielte Auswertungen können im Bedarfsfall aufgrund bestimmter Vorkommnisse, z.B. bei konkretem, erheblichem Verdacht auf Missachtung der Verhaltensgrundsätze, durchgeführt werden."