5.2. Verletzung des Datenschutzgesetzes und der ArGV 3 5.2.1. Beim Surfen und Mailen werden an verschiedenen Orten Spuren hinterlassen. In der Regel führen gemeinsam benutzte Informatikmittel (z.B. Server) eine Protokollierung der durchgeführten Aktivitäten durch. Sie erstellen sogenannte Logfiles. Logfiledaten sind gemäss Datenschutzgesetz (folgend: DSG) Personendaten, so dass deren Bearbeitung den Bestimmungen des DSG untersteht (EDÖB, Leitfaden über Internet- und E-Mailüberwachung am Arbeitsplatz: Für die Privatwirtschaft, Stand: September 2013, Bern, S. 4). Gemäss den Grundsätzen des Datenschutzes bedarf eine Datenbearbeitung eines Rechtfertigungsgrundes (Art.