Das vom Kläger gewählte Pseudonym "G._____", welches er vielmehr zu seinem als zum Schutz der Beklagten gewählt zu haben scheint, legt den Schluss nahe, dass es sich um einen Bankangestellten handelt. Sodann ist von "uns" die Rede und es werden interne Vorgänge bei der Beklagten genannt (wie "… der Einfluss der zugezogenen MA von der J._____ und K._____ …" und "… die Stimmung bei den Mitarbeitern ist beschissen" oder "Was sie hier schrieben ist nichts Neues und den Mitarbeitern sehr wohl bekannt"). Weiter ist von "I._____-Brei" die Rede, womit klar das mit "I._____" bezeichnete Restrukturierungsvorhaben der Beklagten angesprochen wird.