Im Gegensatz zu gängigen Social-Network- Plattformen, in welchen je nach Einstellung nur Freunde oder Followers die Kommentare einsehen können, ist dies auf der Homepage "F._____" uneingeschränkt möglich. Es handelt sich um eine offene Plattform, auf die jedermann via Internet kostenlos Zugriff nehmen kann, ohne dass eine vorgängige Registrierung erforderlich wäre. Die Kommentare des Klägers erfolgten damit (uneingeschränkt) in der Öffentlichkeit. Nicht von Relevanz ist, dass es sich bei der Mehrheit der Besucher um ein Fachpublikum des Finanzmarktes Schweiz handeln dürfte.