Rechtsbegehren: (act. 1 S. 2 f.) "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger eine Entschädigung i.S. von Art. 336a Abs. 1 OR wegen missbräuchlicher Kündigung in der Höhe von 3 Bruttomonatslöhnen (total brutto CHF 22'500.00 (CHF 7'500.00/Monat Grundsalär)) zuzüglich Verzugszins von 5 % ab Klageeinleitung zu bezahlen. 2. Die Beklagte sei weiter zu verpflichten, dem Kläger umgehend ein Arbeitszeugnis mit folgendem Wortlaut aus- und zuzustellen: "[Firmenlogo] Zeugnis Zürich, 31. Dezember 2013 Wir bestätigen, dass Herr A._____, geb. tt.