Klägerin 10 beglichen und 30 sind noch offen. Es ist unter diesen Umständen davon auszugehen, dass bei 40 Betreibungen innert 3 Jahren von zahlreichen Betreibungen gesprochen werden kann. Die Klägerin hat sich in ihrer Stellungnahme nicht zu ihrer Liquidität geäussert, was sie auch nicht musste. Es wäre ihr jedoch offen gestanden und möglich gewesen, mittels der Einreichung der Bilanz, Erfolgsrechnung oder Cash-Flow Rechnung den Verdacht der momentanen Zahlungsunfähigkeit zu entkräften. Ob ein Liquiditätsproblem vorliegt, kann mangels Unterlagen nicht beurteilt werden.