So ist es zwar sicherlich zutreffend, dass die blosse Anhebung einer Betreibung keineswegs den Bestand einer Forderung bedeuten würde. Allerdings erscheint der Umstand, dass eine solche Vielzahl von Gläubigern Betreibungen innert kurzer Zeit einleiten, zumindest ein Indiz dafür zu sein, dass nicht sämtliche betriebenen Forderungen keinen materiellen Bestand aufweisen, zumal es eher unwahrscheinlich wäre, dass so viele verschiedene Gläubiger allesamt für unberechtigte Forderungen Betreibungen einleiten würden.