2024 sind es bis 10. Oktober 2024 acht Betreibungen und eine Konkursandrohung. Allein in den Jahren 2022 bis 2024 liegen Betreibungen in der Höhe von zusammengerechnet [rund Fr. 500'000.–] vor. Davon hat die Klägerin [rund 180'000.–] beglichen. Es liegen somit Verbindlichkeiten in der Höhe von [rund Fr. 320'000.–] vor. Der blosse Umstand, dass die Klägerin jeweils Rechtsvorschlag erhoben hat, spricht weder für noch gegen die Klägerin. Auffällig erscheint jedoch, dass selbst bei geringfügigen Forderungen, wie derjenigen des Handelsregisteramtes des Kantons D._ von [rund Fr. 300.–], seitens der Klägerin Rechtsvorschlag erhoben wurde.