In Bezug auf die letzten 12 Monate seien zwar acht Beitreibungen gegen die Klägerin eingeleitet worden (die Konkursandrohung vom 27.05.2024 sei hier nicht mitgezählt). Entscheidend sei aber, dass die Klägerin in sämtlichen Betreibungen Rechtsvorschlag erhoben habe und dass keine von ihnen zu einer Pfändung oder Konkursandrohung geführt habe. Unter diesen -4-