fünf Jahren erhobenen Betreibungsverfahren in der Höhe von gesamthaft [rund Fr. 600'000.–], wovon Forderungen in der Höhe von [rund Fr. 400'000.–] noch nicht beglichen worden seien, im Vergleich zu den Mitteln der Klägerin, erhebliche Verbindlichkeiten dar. Des Weiteren zeige sich, dass sich die Zahlungsmoral der Klägerin im vergangenen Jahr nochmals verschlechtert habe, zumal seit der Betreibung der A._ AG vom 26. September 2023 seitens der Klägerin keine einzige Forderung mehr beglichen worden sei, obschon seither von zahlreichen unverdächtigen Gläubigerinnen weitere Beitreibungen eingeleitet worden seien.