letzten knapp fünf Jahren eine bemerkenswert hohe Anzahl an Betreibungsverfahren eingeleitet worden seien, wobei ein Vielzahl dieser Betreibungen unverdächtige Forderungen, wie kantonale und eidgenössische Steuerschulden, Sozialversicherungsabgaben, sonstige Versicherungsprämien sowie Forderungen vom Notariat und Handelsregister beträfen. Der Beklagte gehe davon aus, dass die Klägerin über keine nennenswerten flüssigen Mittel oder sonstige Aktiven verfüge, da die Klägerin ein reines Dienstleistungsunternehmen betreibe und über keine nennenswerten flüssigen Mittel oder sonstige Aktiven verfüge. Vor diesem Hintergrund stellten die gegenüber der Klägerin in den letzten