3. Der Beklagte begründet seinen Antrag damit, dass der aktuelle Betreibungsregisterauszug der Klägerin vom 29. Oktober 2024 zeige, dass seit Anfang des Jahres 2020 gegen die Klägerin insgesamt 56 Betreibungen in der Höhe von insgesamt [rund Fr. 600'000.–] eingeleitet worden seien. Aufgrund des Betreibungsregisterauszuges sei ausgewiesen, dass gegen die Klägerin in den -3-