Aus dem Beschluss des Arbeitsgerichts Zürich, AG240005-L vom 5. Februar 2025 (gegen diesen Entscheid wurde kein Rechtsmittel erhoben; Gerichtsbesetzung: Präsident lic. iur. H. Dedovic als Vorsitzender, die Arbeitsrichterin D. Graf und der Arbeitsrichter M.A. H. Achberger sowie die Gerichtsschreiberin Dr. iur. A. Sang Bastian): -2- Prozessuale Anträge des Beklagten: