Die Beklagte hätte zudem mit einem gleichbleibenden Grundlohn eine deutlich schlechtere Bonusregelung akzeptieren müssen (act. 9 S. 11 ff.; act. 11/11). Der Klägerin sei im Übrigen bewusst gewesen, dass die Beklagte aufgrund der verschlechterten Arbeitsbedingungen im neuen Arbeitsvertrag gekündigt habe (act. 15 S. 4). 4.2.2. Die Klägerin hält demgegenüber pauschal fest, dass die Kündigung der Beklagten absolut freiwillig stattgefunden habe. Die angeblich schlechtere Bonusregelung habe keinen Anlass zur Kündigung gegeben (Prot. S. 6 und 9). Weitere Ausführungen bzw. Bestreitungen werden nicht vorgebracht.