3.1.2. Die Beklagte bestreitet den Einblick in den Kundenkreis und die Geschäftsgeheimnisse und führt zusammengefasst aus, sie habe weder persönlichen und direkten Kundenkontakt, noch Zugang zu sensiblen Informationen gehabt (act. 9 S. 4; Prot. S. 7). Die Beklagte habe in ihrem Tätigkeitsbereich lediglich die Akquise von Fachpersonal übernommen. Für die tatsächliche Vermittlung des Personals an die Kunden sei die Beklagte nicht zuständig gewesen (act. 9 S. 7).