2.4.1. Auf der Nahaufnahme der Unterschriften auf dem Arbeitsvertrag vom 18. Februar 2022 ist ersichtlich, dass es sich bei den Unterschriften nicht um handschriftlich und original verfasste Signaturen handelt (act. 16/15). So wird die Unterschrift an mehreren Stellen abgeschnitten. Auch ist ein Schatten um die Unterschrift herum zu sehen, welche deutlich macht, dass die Unterschrift elektronisch in das Dokument eingefügt worden sein muss. Es scheint, als sei die Unterschrift einst handschriftlich verfasst, jedoch in der Folge eingescannt und mittels Bildausschnitt in das elektronische Dokument des Arbeitsvertrages eingesetzt worden.