2. Aus der Klagebewilligung vom 28. Juni 2024 ergibt sich ein Streitwert von Fr. 32'468.85 (act. 3). Mit der Klageschrift vom 9. September 2024 reduzierte die Klägerin den Streitwert auf Fr. 29'000.–, weshalb die Klage im vereinfachten Verfahren zu behandeln ist (Art. 243 Abs. 1 ZPO). III. Rechtliches und Würdigung