Am 9. September 2024 reichte die Klägerin eine begründete Klage samt Klagebewilligung und weiteren Beilagen ein (act. 1 – 4/1-15). Mit Verfügung vom 11. September 2024 wurde die Klageschrift der beklagten Partei zugestellt und es wurde ihr Frist angesetzt, um eine schriftliche Stellungnahme einzureichen (act. 5). Die Beklagte reichte innert erstreckter Frist eine schriftliche Stellungnahme vom 18. November 2024 samt Beilagen ein (act. 9 – 11/1-14). In der Folge wurden die Parteien unter Beilage der Stellungnahme zuhanden der Klägerin auf den 12. Februar 2025 zur Hauptverhandlung vorgeladen (act. 12).