Rechtsbegehren der Klägerin: (act. 1 S. 2) "1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Betrag von CHF 29'000.– nebst Zins zu 5% seit dem 1.5.2023 zu bezahlen. 2. Es sei in der Betreibung Nr. 1 des Betreibungsamtes Seuzach der Rechtsvorschlag zu beseitigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (letzteres zzgl. 8.1% MwSt. falls anwendbar) zulasten der Beklagten." Rechtsbegehren der Beklagten: (act. 9 S. 2)