5.1 Im Internet findet sich die folgende Bezeichnung: "Anwaltskanzlei XY, Rechtsanwälte und Notare, Strasse, Zürich". Der Auftritt auf der Website ist zwar insofern präzisiert, als unter der Rubrik: "Dienstleistungen" das Notariat eigens rubriziert ist und sich dort der Hinweis auf den Ort und Kanton findet, wo die Notariatstätigkeit zugelassen ist. Die Aufsichtskommission vertritt indessen die Auffassung, dass von einer rechtsuchenden Person nicht erwartet werden kann, dass sie sämtliche Internetseiten durchliest und allfälligen Unklarheiten oder Widersprüchen nachgeht. Es obliegt nicht den Rechtsuchenden, sämtliche Internetseiten durchzusehen.