8. Die Beschuldigte 1 hat durch ihren Direktkontakt mit der anwaltlich vertretenen Gegenpartei vom 20. September 2012 damit gegen Art. 12 lit. a BGFA verstossen und ist angemessen zu disziplinieren. " Beschluss der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte vom 6. April 2013