Da viele Länder die Spezialisierung als Fachanwalt eingeführt haben, wäre hier - vor allem im Interesse des rechtsuchenden Publikums - primär die länderspezifische Grundlage dieser Spezialausbildung hervorzuheben; dies gilt umso mehr, als die Bezeichnung 'Fachanwalt SAV', wie dargetan, in der Schweiz geschützt ist und deshalb die Gefahr einer Verwechslung und Irreführung besteht. - 7 -