4.3.3.6. Illustrativ ist dazu vorab der Entscheid des Gerichtshofes der Europäischen Union in der Rechtssache C-168/98 in Sachen Grossherzogtum Luxemburg gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union vom 7. November 2000 (abrufbar auf: www.curia.europa.eu/). Der Gerichtshof musste sich hier unter anderem mit der Frage auseinandersetzen, ob die Zulassung von ausländischen Anwälten nicht zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von Inländern führe. Der Gerichtshof zog hier (unter anderem) in Betracht: