Der Website der Rechtsanwaltskammer Köln (http://www.rak-koeln.de/index.- php?index=659) lässt sich ein Entscheid des Deutschen Landesgerichtes München vom 9. Februar 2010 entnehmen, welche einem Rechtsanwalt, welcher kein Fachanwalt für Erbrecht war, verwehrte, sich als 'Spezialist für Erbrecht' zu bezeichnen.