'Rechtsanwälte und Notare' betrifft, so hat sich die Aufsichtskommission dazu am 5. Februar 2009 vernehmen lassen (publiziert in: ZR 108/2009 Nr. 21). 4.3.2.3. In der anwaltlichen Spezialliteratur findet sich etwa auch ein Hinweis auf einen Entscheid einer deutschen Aufsichtsbehörde, welche den Zusatz 'Associates' im Briefkopf einer deutschen Anwaltskanzlei als täuschend qualifizierte, weil dieser Hinweis eine Internationalität suggeriere, welche im konkreten Fall nicht vorgelegen sei (zitiert bei: Walter Fellmann, a.a.O., Art. 12. N 115 Fn 421).