4.3.2.2. So hat die Aufsichtskommission mit Beschluss vom 6. November 2008 (publiziert in: ZR 108/2009 Nr. 24) etwa das nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende Anführen des Zusatzes 'Eingetragen im Anwaltsregister' disziplinarrechtlich beurteilt. Die unkorrekte Verwendung des Hinweises 'Lehrbeauftragter an der Universität' wurde sodann im Beschluss vom 3. April 2008 sanktioniert (dazu: Georg Pfister, Aus der Praxis der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich zu Art. 12 BGFA, in: SJZ 105/2009 Nr. 12 S. 285 ff., S. 292 bei Fn 45).