Aus den Erwägungen: "4.3.2. Grundlagen des BGFA zur Titelführung / Titelverwendung 4.3.2.1. Die Aufsichtskommission hat sich bereits in mehreren Disziplinarverfahren mit Fragestellungen befassen müssen, welche das Auftreten eines Anwalts und hier vorab die Titelwahl bzw. die Titelverwendung und / oder die Anpreisung spezieller Fähigkeiten betrafen.