Dies wäre theoretisch vielleicht möglich gewesen, wurde vorliegend aber tatsächlich nicht gemacht. Soweit also der Verzeiger heute sinngemäss das Faktum herauskristallisiert, dass seine Lebenspartnerin eine auch sein Mandat beeinflussende Stellung bekleidete, so lässt sich dies den vorhandenen Akten nicht entnehmen (und ist ernsthaft auch nicht anzunehmen). Nur am Rande sei auch erwähnt, dass durch die (rechtskräftige) Einstellung des Strafverfahrens gegen A. bereits im Sommer 2009 eine negative Beeinflussung des Mandates des Verzeigers ohnehin auszuschliessen war.